Schulkonferenz

Was ist die Schulkonferenz?

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame und höchste Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen. Sie entscheidet beispielsweise über grundlegende Fragen wie Unterrichtsbeginn, Schul- und Hausordnung, Besetzung der Schulleiterstelle sowie die Umwandlung in eine Ganztagsschule mit. Die Schulkonferenz tagt mindestens einmal im Schulhalbjahr. Sie ist einzuberufen, wenn dies ein Drittel der Mitglieder oder die Elterngruppe beantragt. Die Schulkonferenz ist paritätisch zwischen Eltern und Lehrern besetzt (§ 47 Abs. 9 SchulG BW).

Der Schulkonferenz gehören an:

  • die Schulleiterin als Vorsitzende,
  • die Elternbeiratsvorsitzende als Stellvertreterin,
  • sechs weitere Vertreter der Lehrerschaft und
  • sechs weitere Elternvertreter.

Die Schulkonferenz tagt nicht öffentlich. Die Beratungen sind vertraulich, wenn es um schutzwürdige Interessen von Schülern, Lehrern, Eltern oder anderen Personen geht.

Wer sind die Elternbeirats-Mitglieder der Schulkonferenz?

In der Schulkonferenz sitzen 6 Vertreter der Elternbeiräte. Weiterhin gibt es zwei Stellvertreter.
Die Vorsitzenden des Gesamtelternbeirats sind aufgrund ihrer Funktionen automatisch Mitglieder in der Schulkonferenz.